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Garantie und Gewährleistung

📝 Garantie & Gewährleistung: Gut informiert

Hier finden Sie einen klaren Überblick über die verschiedenen Absicherungen für Ihr Fahrzeug und den Camper-Ausbau.

💡 Wichtiger Grundsatz: Gesetzliche Gewährleistung und Garantiezusagen greifen immer dann, wenn ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt. Schäden durch Fremdeinwirkung, Unfälle oder Fehlbedienung sind von der Haftung ausgeschlossen.

🚐 1. Garantie auf unsere Camper-Ausbauten

  • Der Ausbau: Auf alle von uns gefertigten Camper-Elemente erhalten Sie eine Garantie von 2 Jahren ab dem Übergabedatum.

  • Die Möbeloberflächen: Bei sachgemäßer Handhabung gewähren wir Ihnen eine erweiterte Garantie von 10 Jahren auf unsere Oberflächen!

  • Komponenten von Zulieferern: Für verbaute Geräte (z. B. Ladebooster, Kühlschränke, Tauchpumpen) gilt ebenfalls die 2-jährige Garantie – hier jedoch zu den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

  • Sonderfall Batterien:

    • Auf LiFePO4-Lithiumbatterien (z. B. von Bulltron oder Saftkiste) gibt es eine 5-jährige Herstellergarantie.

    • Auf tiefenentladene AGM-Verbraucher- und Starterbatterien können wir keine Garantie gewähren.

  • Wo wird repariert? Garantie- und Gewährleistungsarbeiten führen wir nach telefonischer Terminvereinbarung an unseren Standorten in 78739 Hardt oder 74080 Heilbronn durch.

🚗 2. Garantie bei Neufahrzeugen (Basis-Fahrzeug)

Bei Neufahrzeugen greift die Werksgarantie des Basisherstellers (in der Regel 2 Jahre ab Erstzulassung).

  • Die Abwicklung: Läuft komplett und unkompliziert über jeden offiziellen Volkswagen Nutzfahrzeug Partner in Ihrer Nähe. Das gilt auch für alle werkseitigen Bauteile (z. B. originale VW-Aufstelldächer, VW-Zweitbatterien ab Werk etc.).

  • Anschlussgarantie: Sie möchten sich länger absichern? In der Regel können Sie direkt über Ihren Volkswagen-Händler innerhalb der ersten zwei Jahre eine offizielle Garantieverlängerung erwerben.

🔄 3. Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haften wir für die Mängelfreiheit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe.

  • Bitte beachten: Wenden Sie sich im Schadensfall immer zuerst an uns. Vergeben Sie bitte niemals eigenmächtig Reparaturaufträge an Fremdwerkstätten ohne unsere vorherige schriftliche Freigabe, da wir die Kosten sonst nicht übernehmen können.

  • Verschleißteile: Sind gesetzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dazu gehören z. B. Bremsen, Reifen, Gummidichtungen, Simmerringe, Keilriemen etc.

🛡️ 4. Optional: Gebrauchtfahrzeuggarantie „ProGarant Premium“

Möchten Sie Ihren gebrauchten Bulli wie einen Neuwagen absichern? Gegen Aufpreis können Sie eine Garantieversicherung der Firma ProGarant für bis zu 3 Jahre (bzw. maximal 200.000 km) abschließen.

  • Verschleißteile: Fallen auch hier nicht unter den Garantieschutz.

  • Wichtiger Ablauf im Schadensfall: Erst Kostenvoranschlag einholen ➡️ Garantiefall anlegen (online oder manuell) ➡️ Freigabe abwarten ➡️ reparieren lassen. Wir unterstützen Sie gerne dabei und übernehmen die Antragstellung!

  • [Link: Hier geht es zur Online-Garantiefall-Meldung]

  • [Link: Garantiebedingungen als PDF herunterladen]

📊 Erstattungs-Beispiele für Neuteile (Materialkosten):

Während die Lohnkosten im genehmigten Garantiefall in der Regel zu 100 % übernommen werden, staffeln sich die Materialkosten für Neuteile nach der Laufleistung des Fahrzeugs:

Kilometerstand Übernahme der Materialkosten
Bis 50.000 km bis zu 100 %
90.000 – 100.000 km bis zu 50 %
Bis 200.000 km bis zu 40 %




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