Garantie und Gewährleistung

1. Garantie für unsere Camperausbauten

Auf unsere selbst gefertigten Camper-Elemente gewähren wir 2 Jahre Garantie.

Für die Oberflächen unserer Möbel gilt bei sachgemäßer Nutzung eine Garantie von 10 Jahren. Es gelten unsere jeweiligen Garantiebedingungen.

Für verbaute Komponenten wie Kühlschränke, Heizungen, Ladegeräte und LiFePO4-Batterien können zusätzliche Herstellergarantien bestehen. Maßgeblich sind die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

Garantiearbeiten an unseren Ausbauten erfolgen nach vorheriger Abstimmung und Terminvereinbarung.

2. Garantie für das Basisfahrzeug

Für das Basisfahrzeug können abhängig von Modell und Erstzulassung noch Herstellergarantien bestehen.

Die Abwicklung erfolgt über das autorisierte Servicenetz des Fahrzeugherstellers. Umfang und Ausschlüsse richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

3. Gesetzliche Gewährleistung

Für alle unsere gebrauchten Fahrzeuge vereinbaren wir eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Fahrzeugübergabe.

Hierzu wird die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche im jeweiligen Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert auf ein Jahr verkürzt.

Normaler alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingter Verschleiß stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar.

4. Vorgehen bei einem vermuteten Sachmangel

Bitte gehe bei einem vermuteten Sachmangel wie folgt vor:

  1. Informiere uns möglichst umgehend über das Problem.
  2. Beschreibe den Fehler möglichst genau und teile uns die Fahrzeugdaten mit.
  3. Beauftrage keine Reparatur, bevor du mit uns Rücksprache gehalten hast.
  4. Warte unsere Prüfung und die Abstimmung des weiteren Vorgehens ab.
  5. Vereinbare gegebenenfalls einen Termin zur Prüfung oder Reparatur.

Als Verkäufer haben wir grundsätzlich das Recht, den beanstandeten Mangel zu prüfen und eine gegebenenfalls erforderliche Nacherfüllung selbst durchzuführen oder zu organisieren.

Reparaturen auf unsere Kosten dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe beauftragt werden.

Easyvanlife übernimmt keine Kosten für eigenmächtig erteilte Reparaturaufträge oder ohne unsere Beauftragung ausgestellte Werkstattrechnungen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht.

5. Zusätzliche Gebrauchtfahrzeuggarantie

Bei unseren Gebrauchtfahrzeugen ist in der Regel eine 12-monatige Gebrauchtfahrzeuggarantie, beispielsweise ProGarant Premium, bereits im Kaufpreis enthalten.

Auf Wunsch kann diese gegen Aufpreis auf bis zu 3 Jahre und eine Gesamtlaufleistung von 200.000 km erweitert werden.

Leistungsumfang, Laufzeit, Kostenübernahme und mögliche Ausschlüsse richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

Ein Garantiefall ist vor Reparaturbeginn zu melden. Eine erforderliche Reparaturfreigabe muss vorab eingeholt werden.

6. Problem melden

Bitte kontaktiere uns zunächst mit folgenden Informationen:

  • Kurze Beschreibung des Problems
  • Fahrzeugdaten
  • Möglichst genaue Angaben zum Auftreten des Fehlers
  • Gegebenenfalls Fotos oder Videos

Wir prüfen die Angaben und stimmen das weitere Vorgehen mit dir ab.

Weitere Informationen zur Bedienung, Wartung und Pflege findest du unter Support & Tipps.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von freiwilligen Garantien unberührt.

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