Hier finden Sie einen kleinen Überblick über die verschiedenen Garantien und Gewährleistungen bei unseren Fahrzeugen und Ausbauten.
Bitte beachten Sie das Gewährleistung/Sachmängelhaftung sowie die Garantie nur greift,
wenn es sich nicht um Fremdeinwirkung und/oder Fehlbedienung handelt.
Garantie bei unseren Camper Ausbauten
- Grundsätzlich gilt bei den von uns verbauten Camper-Elementen ein zweijährige Garantie. Diese läuft ab Übergabedatum.
- Bei verbauten Komponenten von Zulieferern, gilt grundsätzlich ebenfalls die 2 Jährige Garantie. Allerdings zu den Garantiebedingungen des Herstellers (z.b. bei Ladeboostern, Tauchpumpen, Kühlschränken/boxen etc.).
- Wir gewähren für unsere Möbel eine Garantie von 10 Jahren für die Oberflächen – Bei sachgemäßer Handhabung!
- Wir gewähren keine Garantie auf tiefenentladene AGM Verbraucher und Starterbatterien.
- Bei Lifepo4 Batterien von Bulltron und Saftkiste gilt eine 5 Jährige Herstellergarantie
- Garantie und Gewährleistungsarbeiten werden an unserem Standort in 78739 Hardt oder 74080 Heilbronn nach telefonischer Terrminvereinbarung durchgeführt
Garantie bei Neufahrzeugen
- Hier gelten die Garantieleistungen des Herstellers, in der Regel 2 Jahre ab Erstzulassung. Die Abwicklung übernimmt der Volkswagen Nutzfahrzeug Partner.
- Die Möglichkeit innerhalb der Neufahrzeuggarantie eine Anschlussgarantie beim Hersteller zu erwerben besteht in der Regel. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Volkswagen Händler.
- Bei Problemen original VW Aufstelldächern, werkseitig verbaute Zweitbatterie etc. können Sie sich, auch direkt an den Volkswagen Nutzfahrzeug Partner in Ihrer Nähe wenden
Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen
- Durch die gesetzliche Gewährleistung stehen wir für einen Mängelfreien Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe grade.
- Bei gerechtfertigten Gewährleistungsansprüchen wenden Sie sich bitte direkt an uns, wir werden zeitnah prüfen und das Problem lösen.
- Bitte auf keinen Fall ohne Rücksprache und Freigabe von uns, Reparaturen anderweitig vergeben.
- Verschleißteile unterliegen nicht der Gewährleistung!
- Verschleißteile sind z.B.: Bremsen, Reifen, Gummidichtungen, Simmerringe, Riemen…
Optional: Gebrauchtfahrzeuggarantie Pro Garant Premium
- Alle unsere Gebrauchten Bullis sind mit einem Jahr Gebrauchtfahrzeuggarantie der Fa. Pro Garant ausgestattet. Variante Premium.
- Es besteht die Möglichkeit die Busse optional gegen Aufpreis bis zu 3 Jahre und maximal 200.000 Km mit einer Garantieversicherung der Firma ProGarant auszustatten. Hierzu bitte die Garantiebedingungen beachten.
- Hier gibt es verschiedene Absicherungsstufen, wir beraten Sie gerne!
- Hier gilt auch zu beachten: Immer zuerst einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, einen Garantiefall anlegen (online oder manuell), dann erst nach Reparaturzusage reparieren lassen.
- Wir unterstützen Sie hier gerne, übernehmen auch die Erstellung des Garantieantrages!
- Zur Online Garantiefall – Meldung geht es hier
- Verschleißteile fallen nicht unter die Gebrauchtwagengarantie.
- Verschleißteile sind z.B.: Bremsen, Reifen, Gummidichtungen, Simmerringe, Riemen…
- Hier finden Sie die Garantiebedingungen zum Download.
- In der Regel werden bei einem genehmigten Garantiefall die Lohnkosten zu 100% übernommen. Bei Neuteilen gelten folgende maximal Erstattungen (Beispiele) : bis 50.000 KM bis zu 100% | 90-100.000 KM bis zu 50% | bis 200.000 KM bis zu 40%. Die exakte Staffelung entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen.