Garantie & Gewährleistung: Gut informiert
Hier finden Sie einen klaren Überblick über die verschiedenen Absicherungen für Ihr Fahrzeug und den Camper-Ausbau.
Wichtiger Grundsatz: Gesetzliche Gewährleistung und Garantiezusagen greifen immer dann, wenn ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt. Schäden durch Fremdeinwirkung, Unfälle oder Fehlbedienung sind von der Haftung ausgeschlossen.
1. Garantie auf unsere Camper-Ausbauten
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Der Ausbau: Auf alle von uns gefertigten Camper-Elemente erhalten Sie eine Garantie von 2 Jahren ab dem Übergabedatum.
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Die Möbeloberflächen: Bei sachgemäßer Handhabung gewähren wir Ihnen eine erweiterte Garantie von 10 Jahren auf unsere Oberflächen!
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Komponenten von Zulieferern: Für verbaute Geräte (z. B. Ladebooster, Kühlschränke, Tauchpumpen) gilt ebenfalls die 2-jährige Garantie – hier jedoch zu den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
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Sonderfall Batterien:
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Auf LiFePO4-Lithiumbatterien (z. B. von Bulltron oder Saftkiste) gibt es eine 5-jährige Herstellergarantie.
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Auf tiefenentladene AGM-Verbraucher- und Starterbatterien können wir keine Garantie gewähren.
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Wo wird repariert? Garantie- und Gewährleistungsarbeiten führen wir nach telefonischer Terminvereinbarung an unseren Standorten in 78739 Hardt oder 74080 Heilbronn durch.
2. Garantie bei Neufahrzeugen (Basis-Fahrzeug)
Bei Neufahrzeugen greift die Werksgarantie des Basisherstellers (in der Regel 2 Jahre ab Erstzulassung).
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Die Abwicklung: Läuft komplett und unkompliziert über jeden offiziellen Volkswagen Nutzfahrzeug Partner in Ihrer Nähe. Das gilt auch für alle werkseitigen Bauteile (z. B. originale VW-Aufstelldächer, VW-Zweitbatterien ab Werk etc.).
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Anschlussgarantie: Sie möchten sich länger absichern? In der Regel können Sie direkt über Ihren Volkswagen-Händler innerhalb der ersten zwei Jahre eine offizielle Garantieverlängerung erwerben.
3. Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haften wir für die Mängelfreiheit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe.
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Bitte beachten: Wenden Sie sich im Schadensfall immer zuerst an uns. Vergeben Sie bitte niemals eigenmächtig Reparaturaufträge an Fremdwerkstätten ohne unsere vorherige schriftliche Freigabe, da wir die Kosten sonst nicht übernehmen können.
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Verschleißteile: Sind gesetzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dazu gehören z. B. Bremsen, Reifen, Gummidichtungen, Simmerringe, Keilriemen etc.
4. Optional: Gebrauchtfahrzeuggarantie „ProGarant Premium“
Möchten Sie Ihren gebrauchten Bulli wie einen Neuwagen absichern? Gegen Aufpreis können Sie eine Garantieversicherung der Firma ProGarant für bis zu 3 Jahre (bzw. maximal 200.000 km) abschließen.
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Verschleißteile: Fallen auch hier nicht unter den Garantieschutz.
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Wichtiger Ablauf im Schadensfall: Erst Kostenvoranschlag einholen
Garantiefall anlegen (online oder manuell)
Freigabe abwarten
reparieren lassen. Wir unterstützen Sie gerne dabei und übernehmen die Antragstellung!
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[Link: Hier geht es zur Online-Garantiefall-Meldung]
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[Link: Garantiebedingungen als PDF herunterladen]
Erstattungs-Beispiele für Neuteile (Materialkosten):
Während die Lohnkosten im genehmigten Garantiefall in der Regel zu 100 % übernommen werden, staffeln sich die Materialkosten für Neuteile nach der Laufleistung des Fahrzeugs:
| Kilometerstand | Übernahme der Materialkosten |
| Bis 50.000 km | bis zu 100 % |
| 90.000 – 100.000 km | bis zu 50 % |
| Bis 200.000 km | bis zu 40 % |