Garantie & Gewährleistung
Was ist abgesichert, wer ist Ansprechpartner und was ist im Schadensfall zu tun?
Je nachdem, ob es um den Camperausbau, das Basisfahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug geht, gelten unterschiedliche Garantie- und Gewährleistungsregelungen. Hier findest du die wichtigsten Informationen im Überblick.
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. der Leistung vorhanden waren. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Leistung des jeweiligen Garantiegebers und richtet sich nach dessen Garantiebedingungen.
1. Garantie auf unsere Camperausbauten
Easyvanlife Camperausbau
Auf die von uns gefertigten Camper-Elemente gewähren wir 2 Jahre Garantie ab Übergabedatum.
Möbeloberflächen
Bei sachgemäßer Nutzung gewähren wir eine erweiterte Garantie von 10 Jahren auf die Oberflächen unserer Möbel.
Komponenten von Zulieferern
Für verbaute Komponenten wie Kühlschränke, Ladebooster, Pumpen oder andere Geräte gelten zusätzlich die jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller.
Batterien
Bei LiFePO4-Batterien gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Batterieherstellers. Bei den von uns eingesetzten Systemen können je nach Hersteller beispielsweise mehrjährige Herstellergarantien bestehen.
Wichtig: Schäden an Batterien durch Tiefentladung, falsche Lagerung oder unsachgemäße Nutzung sind grundsätzlich von einem Material- oder Herstellungsfehler zu unterscheiden und können vom Garantieschutz ausgeschlossen sein.
Wo werden Garantiearbeiten durchgeführt?
Arbeiten an unseren Camperausbauten führen wir nach vorheriger Terminvereinbarung an unseren dafür vorgesehenen Standorten durch.
2. Garantie auf das Basisfahrzeug bei Neufahrzeugen
Bei einem Neufahrzeug gilt für das Basisfahrzeug die Werksgarantie des jeweiligen Fahrzeugherstellers entsprechend dessen Garantiebedingungen.
Bei Volkswagen Nutzfahrzeugen können Garantiefälle am Basisfahrzeug grundsätzlich über das Volkswagen Nutzfahrzeuge Servicenetz abgewickelt werden.
Das betrifft werkseitig verbaute Fahrzeugkomponenten und – abhängig von Fahrzeug und Garantiebedingungen – auch entsprechende Originalausstattungen.
Garantieverlängerung
Je nach Fahrzeug und Hersteller kann eine zusätzliche Garantieverlängerung bzw. Anschlussgarantie abgeschlossen werden. Bedingungen und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot des Fahrzeugherstellers bzw. Garantieanbieters.
3. Gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen
Bei von uns verkauften Gebrauchtfahrzeugen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Sachmängelhaftung sowie die Vereinbarungen des jeweiligen Kaufvertrags.
Wichtig im Schadensfall
Bitte wende dich bei einem vermuteten Mangel zuerst an uns. So können wir den Sachverhalt prüfen und das weitere Vorgehen mit dir abstimmen.
Reparaturaufträge an Fremdwerkstätten sollten nicht ohne vorherige Abstimmung und Freigabe durch uns vergeben werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Gewährleistungsfalls übernommen werden sollen.
Verschleiß oder Mangel?
Normaler, alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar. Dazu können beispielsweise Verschleiß an Bremsen, Reifen, Dichtungen oder anderen beanspruchten Bauteilen gehören.
Davon zu unterscheiden ist ein Bauteil, das bereits bei Übergabe mangelhaft war. Ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, muss deshalb immer anhand des konkreten Falls beurteilt werden.
4. Optionale Gebrauchtfahrzeuggarantie
Für viele unserer gebrauchten Fahrzeuge kann zusätzlich eine Gebrauchtfahrzeuggarantie abgeschlossen werden. Bei entsprechend angebotenen Fahrzeugen nutzen wir hierfür beispielsweise die ProGarant Premium.
Je nach Tarif sind Laufzeiten von bis zu 3 Jahren bzw. eine Absicherung bis zu bestimmten Laufleistungsgrenzen möglich. Umfang, Erstattung und Ausschlüsse richten sich nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen.
So gehst du im Garantiefall vor
- Schaden bzw. Problem feststellen und dokumentieren.
- Vor Beginn der Reparatur einen Kostenvoranschlag einholen.
- Garantiefall beim Garantieanbieter anmelden.
- Freigabe abwarten.
- Erst anschließend die freigegebene Reparatur durchführen lassen.
Wir unterstützen dich bei der Abwicklung und können die Antragstellung für dich übernehmen.
Erstattung von Material- und Lohnkosten
Die Höhe einer möglichen Erstattung richtet sich nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen. Insbesondere bei Materialkosten kann die Erstattung abhängig von der Laufleistung des Fahrzeugs gestaffelt sein.
Die konkreten Leistungen, Höchstgrenzen und Ausschlüsse findest du deshalb immer in den Garantiebedingungen zu deinem Fahrzeug.
Im Schadensfall: zuerst Kontakt aufnehmen
✓ Fahrzeug und betroffene Komponente bereithalten
✓ Easyvanlife kontaktieren
✓ Reparaturauftrag nicht eigenmächtig vergeben
✓ Weiteres Vorgehen und gegebenenfalls Kostenfreigabe abwarten
So können wir schnell klären, ob es sich um einen Fall für Easyvanlife, den Fahrzeughersteller, einen Komponentenhersteller oder eine zusätzliche Gebrauchtfahrzeuggarantie handelt.